§ 1 Sitz der Gesellschaft
Software-Datenrettung Sitz des Unternehmens ist 3130 Herzogenburg, Barockstraße 13.
Tel. 0664 86 22 22 7. Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Andreas Gallauner, Steuernummer 63/0748; ATU42343709
§ 2 Angebotserstellung
Software-Datenrettung bietet jedem Kunden, der einen defekten Datenträger der Software-Datenrettung frei Haus einsendet, eine Diagnose seines Datenträgers an zu den laut Preisliste gültigen
Tarifen. Rücksendungen kundeneigener Datenträger erfolgen entweder unfrei oder mit Berechnung der Versandkosten nach Gewicht.
§ 3 Kostenvoranschläge und Zusicherungen
Jeder Kunde
erhält nach Abschluss der Diagnose von Software-Datenrettung einen Kostenvoranschlag, der die Kosten und Möglichkeiten einer Datenrettung auflistet. Der Kostenvoranschlag ist
für den Kunden unverbindlich. Die Preise für den Kostenvoranschlag entnehmen Sie bitte der Preisliste.
Sofern keine Datenrettung möglich ist, erhält der Kunde ein Schreiben aus dem hervorgeht, dass keine Datenrettung möglich ist. Sofern nach Aussage von Software-Datenrettung keine
Datenrettung möglich ist, so stellt dies eine Einschätzung in Bezug auf die Wiederherstellung der Daten in unserem Unternehmen dar. Software-Datenrettung macht keine Aussage darüber,
ob eine Datenrettung prinzipiell möglich ist, oder möglich war, sondern lediglich ob diese in unserem Haus durchzuführen ist. Zugesicherte Datenrettungen sind zu jedem Zeitpunkt
von uns unverbindlich genannt. Eine Zusage bezüglich der Verwertbarkeit der Daten kann nach Rücksprache des Kunden mit Software-Datenrettung getroffen werden. Diese bedürfen der
Schriftform
§4 Auftragsvergabe
Nach Abschluss der Diagnose erhält der Kunde, sofern Software-Datenrettung die Möglichkeit einer Datenrettung sieht, eine Auftragsangebot, das die Kosten der Datenrettung auflistet.
Nimmt der Kunde das Angebot an, so ist der Auftrag bei Erfolg verbindlich.
§5 Abweichende AGB / Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen gleich wohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu
ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige
Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der
gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.
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